AGB
Hier findest du unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Bestellungen und Leistungen von Ballon Taxi Frankfurt. Vertragspartner ist [TEST] Vertragspartner Frankfurt.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Waren, Lieferungen, Ballondekorationen sowie vereinbarte Aufbau-, Montage- und sonstige damit zusammenhängende Leistungen von Ballon Taxi.
Vertragspartner des Kunden ist:
TESTDATEN – nicht für die öffentliche Freigabe bestimmt.
[TEST] Vertragspartner Frankfurt
[TEST] Frankfurter Straße 1
60311 Frankfurt am Main
Deutschland
Telefon: [TEST] Frankfurt Legal Telefon
E-Mail:
frankfurt-legal-test@example.invalid
Individuelle Vereinbarungen, die mit dem Kunden für einen konkreten Auftrag getroffen werden, haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 2 Anfrage und Vertragsschluss
- Die Darstellung von Waren und Leistungen auf der Website und im Online-Shop stellt kein verbindliches Vertragsangebot von Ballon Taxi dar.
- Über den Online-Shop bzw. Checkout kann der Kunde eine unverbindliche Anfrage zu den von ihm ausgewählten Waren und Leistungen übermitteln.
- Mit dem Absenden dieser Anfrage gibt der Kunde noch kein verbindliches Vertragsangebot ab. Durch das Absenden der Anfrage kommt noch kein Vertrag zustande und es entsteht noch keine Zahlungspflicht.
- Eine nach Eingang der Anfrage automatisch versandte E-Mail bestätigt ausschließlich den Eingang der Anfrage. Sie stellt weder eine Vertragsannahme noch eine verbindliche Auftragsbestätigung dar.
- Für die Bearbeitung einer über den Online-Shop übermittelten Anfrage ist die Angabe einer aktuellen und erreichbaren Telefonnummer erforderlich.
- Nach Eingang der Anfrage nimmt Ballon Taxi grundsätzlich persönlich Kontakt mit dem Kunden auf, insbesondere telefonisch.
- Im Rahmen dieser Abstimmung werden insbesondere die Durchführbarkeit des gewünschten Auftrags, der Liefer- oder Leistungstermin, der Liefer- bzw. Veranstaltungsort, die gewünschten Waren und Leistungen, gegebenenfalls Aufbau- oder Montagebedingungen sowie weitere für die Durchführung erforderliche Einzelheiten geklärt.
- Erst auf Grundlage der abgestimmten Bedingungen kann eine verbindliche Beauftragung erfolgen.
- Der Vertrag kommt erst zustande, wenn Ballon Taxi den abgestimmten Auftrag ausdrücklich bestätigt bzw. annimmt. Die Annahme kann insbesondere telefonisch oder per E-Mail erfolgen.
- Kann der Auftrag nicht wie angefragt durchgeführt werden, kann Ballon Taxi die Anfrage ablehnen oder dem Kunden eine abweichende Ausführung, einen anderen Termin oder andere Bedingungen vorschlagen.
- Ein Vertrag über eine geänderte Leistung kommt erst zustande, wenn sich beide Seiten über die geänderten Bedingungen verständigt haben und Ballon Taxi den Auftrag ausdrücklich bestätigt bzw. annimmt.
§ 3 Liefer- und Terminvereinbarungen
- Im Rahmen einer Anfrage kann der Kunde einen gewünschten Liefertag und eine gewünschte Lieferzeit angeben.
- Diese Angaben stellen zunächst ausschließlich einen Terminwunsch dar.
- Ein Liefer-, Aufbau- oder Leistungstermin wird erst verbindlich, wenn er im Rahmen der persönlichen Abstimmung vereinbart und der entsprechende Auftrag von Ballon Taxi angenommen wurde.
- Der Kunde bzw. eine von ihm benannte Kontaktperson muss zum vereinbarten Termin unter einer aktuellen Telefonnummer zuverlässig erreichbar sein.
- Kurzfristige Terminänderungen können nur berücksichtigt werden, soweit sie mit der bestehenden Liefer-, Routen- und Auftragsplanung vereinbar sind.
- Ein Anspruch darauf, einen bereits verbindlich vereinbarten Termin kurzfristig auf eine andere Uhrzeit oder einen anderen Tag zu verschieben, besteht nicht.
§ 4 Preise und Zahlungsarten
- Die im Online-Shop dargestellten Preise und gegebenenfalls angezeigten Lieferkosten dienen zunächst als Grundlage der Anfrage.
- Maßgeblich für den später geschlossenen Vertrag sind die vor Vertragsschluss abgestimmten bzw. bestätigten Preise, Lieferkosten und sonstigen vereinbarten Leistungen.
- Im Online-Checkout findet keine unmittelbare Zahlungsabwicklung statt.
- Das Absenden einer Anfrage löst keine Zahlung aus und begründet keine Zahlungspflicht.
- Privatkunden zahlen nach Zustandekommen eines Vertrages grundsätzlich im Voraus oder spätestens bei Lieferung bzw. Übergabe.
- Die am jeweiligen Standort und für den jeweiligen Auftrag verfügbaren Zahlungsarten werden im Rahmen der persönlichen Abstimmung mitgeteilt.
Je nach Standort und Auftrag können insbesondere angeboten werden:
- Barzahlung
- Kartenzahlung vor Ort
- PayPal außerhalb des Online-Checkouts, insbesondere im Zusammenhang mit der Lieferung
- Vorkasse
- Zahlung auf Rechnung nach individueller Vereinbarung
Die Verfügbarkeit einzelner Vor-Ort-Zahlungsmöglichkeiten, insbesondere eines mobilen Kartenterminals, kann nicht bei jeder Auslieferung garantiert werden.
Anzahlungen werden grundsätzlich nicht verlangt. Vollständige Vorkasse kann im Einzelfall vereinbart werden.
§ 5 Zahlung auf Rechnung und Zahlungsverzug
- Zahlung auf Rechnung wird nicht allgemein angeboten, sondern nur nach individueller Vereinbarung, insbesondere gegenüber geeigneten Gewerbe- und Geschäftskunden.
- Ballon Taxi kann für die Einräumung eines Rechnungskaufs insbesondere eine schriftliche Bestellung oder Bestätigung mit nachvollziehbaren Unternehmens- und Kontaktdaten verlangen.
- Wird Zahlung auf Rechnung vereinbart, beträgt das Zahlungsziel grundsätzlich 30 Tage ab Zugang der Rechnung, sofern im konkreten Auftrag nichts anderes vereinbart wurde.
- Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften über Zahlungsverzug, Verzugszinsen und sonstige Verzugsschäden.
§ 6 Zahlung bei Lieferung und Zurückbehaltung der Ware
- Ist Zahlung bei Lieferung bzw. Übergabe vereinbart, ist der vollständige vereinbarte Betrag bei Übergabe fällig.
- Erfolgt die vereinbarte Zahlung nicht, kann Ballon Taxi die Übergabe der Ware und die weitere Leistung bis zur vollständigen Zahlung verweigern.
- Eine vereinbarte Zahlung bei Lieferung wird nicht allein dadurch in einen Rechnungskauf umgewandelt, dass der Kunde bei Übergabe nicht über das vereinbarte Zahlungsmittel verfügt.
§ 7 Lieferung und Übergabe
- Die Lieferung erfolgt an den vereinbarten Liefer- bzw. Übergabeort.
- Je nach Art des Lieferortes kann ein geeigneter Übergabepunkt vereinbart werden. Ohne besondere Vereinbarung besteht kein Anspruch auf einen Transport bis in interne oder private Bereiche eines Gebäudes oder Geländes.
- Bei Mehrfamilienhäusern kann die Übergabe insbesondere an der Haustür erfolgen. Bei Krankenhäusern, Friedhöfen, Veranstaltungsorten, Restaurants, Diskotheken, Hotels oder vergleichbaren Orten kann ein Eingang, Parkplatz, Empfang oder anderer geeigneter Übergabepunkt vereinbart werden.
- Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass er oder eine von ihm benannte Kontaktperson zum vereinbarten Zeitpunkt telefonisch erreichbar und zur Entgegennahme der Lieferung bereit ist.
- Bei Hochzeiten, Überraschungslieferungen oder vergleichbaren Fällen kann der Kunde eine andere erreichbare Kontaktperson benennen.
- Ist die Lieferung bereits vollständig bezahlt, kann sie nach den Umständen auch an eine geeignete empfangsbereite Person, insbesondere eine Rezeption, einen Empfang, einen Kollegen oder eine andere vom Kunden benannte Person, übergeben werden.
- Ist Zahlung bei Lieferung vereinbart, erfolgt die Übergabe nur, wenn die vereinbarte Zahlung sichergestellt ist.
§ 8 Erfolglose Zustellung und zweite Anfahrt
- Ist zum vereinbarten Zeitpunkt keine erreichbare und übergabebereite Person vorhanden, versucht Ballon Taxi im Rahmen des Zumutbaren eine telefonische Kontaktaufnahme.
- Ballon Taxi ist nicht verpflichtet, unbegrenzt auf das Erscheinen oder die Erreichbarkeit des Kunden bzw. einer Kontaktperson zu warten, insbesondere wenn dadurch nachfolgende Lieferungen, Veranstaltungen oder sonstige Aufträge beeinträchtigt würden.
- Kann die Lieferung aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund nicht durchgeführt werden, kann der Fahrer die Zustellung abbrechen und seine Tour fortsetzen.
- Ein erneuter Zustellversuch erfolgt ausschließlich nach Verfügbarkeit und gesonderter Vereinbarung. Ein Anspruch auf eine zweite Anfahrt besteht nicht.
- Für einen vereinbarten zweiten Zustellversuch wird derzeit eine zusätzliche Anfahrtspauschale von 59,50 € einschließlich 19 % Umsatzsteuer berechnet.
- Der Preis einer erneuten Anfahrt wird dem Kunden vor deren Beauftragung mitgeteilt.
- Soweit organisatorisch möglich, kann anstelle einer erneuten Anfahrt eine Abholung nach Vereinbarung angeboten werden.
§ 9 Rücknahme einer Anfrage, Änderungen und Stornierung nach Vertragsschluss
- Solange Ballon Taxi eine Anfrage noch nicht angenommen hat und noch kein Vertrag zustande gekommen ist, kann der Kunde seine Anfrage jederzeit zurückziehen.
- Für die bloße Rücknahme einer noch nicht angenommenen Anfrage fallen keine vertraglichen Stornokosten an.
- Nach Zustandekommen eines Vertrages können Änderungs-, Verschiebungs- und Stornierungswünsche berücksichtigt werden, soweit der Bearbeitungsstand und die organisatorischen Möglichkeiten dies noch zulassen.
- Solange noch keine besondere Vorbereitung erfolgt ist, keine Ballons auftragsbezogen befüllt wurden und keine speziell für den Auftrag beschafften oder angefertigten Waren oder Leistungen entstanden sind, bemüht sich Ballon Taxi um eine möglichst kulante Lösung.
- Wurden bereits Waren speziell für den Auftrag beschafft, Ballons auftragsbezogen befüllt, individuelle Produkte hergestellt oder sonstige konkrete Vorbereitungsleistungen erbracht, ist eine kostenfreie einvernehmliche Aufhebung des Vertrages regelmäßig nicht mehr möglich.
- Wird eine vom Kunden gewünschte Stornierung außerhalb zwingender gesetzlicher Rechte von Ballon Taxi akzeptiert, können die bis zu diesem Zeitpunkt tatsächlich entstandenen und dem Auftrag zurechenbaren Aufwendungen und Schäden berücksichtigt werden.
Hierzu können insbesondere gehören:
- nicht oder nur eingeschränkt anderweitig verwertbare Sonderbeschaffungen
- bereits ausgeführte Individualanfertigungen
- bereits erfolgte auftragsbezogene Befüllungen
- bereits erbrachte Vorbereitungsleistungen
- sonstige konkret veranlasste Fremdkosten
- Ersparte Aufwendungen und eine tatsächlich mögliche anderweitige wirtschaftliche Verwertung werden berücksichtigt.
- Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
- Hat die Auslieferung bereits begonnen, kann eine kurzfristige kostenfreie Aufhebung des Vertrages regelmäßig nicht verlangt werden.
- Gesetzliche Rechte des Kunden, insbesondere ein gegebenenfalls bestehendes Widerrufsrecht oder gesetzliche Rücktrittsrechte, bleiben unberührt.
- Ballon Taxi kann unabhängig hiervon jederzeit aus Kulanz ganz oder teilweise auf Ansprüche verzichten. Aus einer solchen Kulanzentscheidung entsteht kein Anspruch auf eine entsprechende Behandlung anderer Aufträge.
§ 10 Individuelle Anfertigungen und Ballondekorationen
- Ballon Taxi bietet neben Standardprodukten insbesondere individuell bedruckte Ballons, Ballonsträuße, Girlanden, Rundbögen, Säulen, Skulpturen, Portale und andere auftragsbezogene Dekorationen an.
- Art, Umfang, Gestaltung, Farben, Abmessungen und sonstige Einzelheiten richten sich nach dem vereinbarten Auftrag.
- Dekorationen werden regelmäßig bereits vor der Anlieferung vorbereitet, befüllt und soweit möglich vormontiert.
- Am Veranstaltungsort erfolgen grundsätzlich nur noch die erforderliche Positionierung, Montage, Befestigung und gegebenenfalls kleinere Anpassungen.
- Für gesetzliche Ausnahmen vom Widerrufsrecht bei individuell angefertigten Waren gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und die gesonderte Widerrufsbelehrung.
§ 11 Aufbau, Montage und Voraussetzungen am Veranstaltungsort
- Soweit Aufbau-, Montage- oder Dekorationsleistungen vereinbart sind, hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass Ballon Taxi zum vereinbarten Zeitpunkt Zugang zum Veranstaltungsort erhält und die für die vereinbarte Leistung erforderlichen Voraussetzungen vorhanden sind.
- Der Kunde hat insbesondere sicherzustellen, dass ausreichende und geeignete Befestigungsmöglichkeiten vorhanden sind, an denen Dekorationen bzw. Ballonobjekte verkehrssicher angebracht werden können.
- Ballon Taxi bringt ohne ausdrückliche gesonderte Vereinbarung nicht eigenmächtig Nägel, Schrauben, Ösen, Haken oder vergleichbare Befestigungen in Fassaden, Wände, Decken oder andere Baukörper ein.
- Sind die vereinbarten bzw. vom Kunden zugesagten Voraussetzungen nicht vorhanden, wird nach Möglichkeit eine fachlich geeignete alternative Lösung gesucht.
- Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs oder zusätzliche kostenpflichtige Arbeiten werden grundsätzlich vor ihrer Ausführung mit dem Kunden abgestimmt.
- Für Arbeiten in einer Höhe von mehr als vier Metern hat der Kunde, soweit erforderlich, auf eigene Kosten eine geeignete und sichere Zugangstechnik bereitzustellen.
- Wird ein Steiger bzw. eine Hubarbeitsbühne benötigt, ist diese grundsätzlich einschließlich geeigneter Bedienung bereitzustellen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
- Zusätzliche Wünsche oder Änderungen am Veranstaltungsort werden nur ausgeführt, soweit dies organisatorisch, technisch und zeitlich möglich ist.
§ 12 Wartezeiten und zusätzlicher Arbeitsaufwand
- Ballon Taxi ist nicht verpflichtet, wegen fehlender Zugänglichkeit, verspäteter Ansprechpartner, noch nicht abgeschlossener Vorarbeiten oder anderer aus dem Verantwortungsbereich des Kunden stammender Umstände unbegrenzt zu warten.
- Entstehen bei Aufbau-, Montage-, Abbau- oder sonstigen vereinbarten Arbeiten zusätzliche Wartezeiten oder zusätzlicher Arbeitsaufwand, können diese als Zusatzleistung berechnet werden, wenn die kostenpflichtige Fortsetzung vorher mit dem Kunden abgestimmt wurde.
- Der derzeitige Verrechnungssatz für zusätzliche Arbeitsleistungen beträgt gegenüber Verbrauchern 101,15 € einschließlich 19 % Umsatzsteuer je angefangener Stunde.
- Gegenüber Unternehmern entspricht dies 85,00 € netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer je angefangener Stunde.
- Eine kurze, im normalen Arbeitsablauf unvermeidbare Verzögerung führt nicht automatisch zu einer kostenpflichtigen Zusatzleistung.
§ 13 Außenaufbauten, Wetter und ungeeignete Bedingungen
- Außenaufbauten und Ballondekorationen sind von den tatsächlichen Wetter-, Standort- und Umgebungsbedingungen abhängig.
- Eine ursprünglich vorgesehene Ausführung kann insbesondere bei starkem Wind, Sturm, Hagel, extremer Hitze, ungeeignetem Untergrund, fehlenden Befestigungsmöglichkeiten oder anderen die Stand- oder Verkehrssicherheit beeinträchtigenden Umständen angepasst werden müssen.
- Soweit eine sichere Ausführung in der ursprünglich vereinbarten Form nicht möglich ist, kann Ballon Taxi eine fachlich geeignete Alternative vorschlagen. Diese kann beispielsweise in einer anderen Position, einer Verlegung in einen Innenbereich oder unter einen geschützten Bereich, einer anderen Befestigungsart oder einer anderen geeigneten Dekorationsform bestehen.
- Ist aus Sicherheitsgründen eine sofortige Entscheidung erforderlich und kein entscheidungsbefugter Ansprechpartner erreichbar, darf Ballon Taxi solche Änderungen vornehmen, die zur Vermeidung einer konkreten Gefahr erforderlich und unter Berücksichtigung des vereinbarten Zwecks für den Kunden zumutbar sind.
- Zusätzliche kostenpflichtige Leistungen werden durch eine solche sicherheitsbedingte Anpassung ohne gesonderte Vereinbarung nicht begründet.
- Ist eine sichere Leistungserbringung auch in angepasster Form nicht möglich, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
- Besteht der Kunde entgegen einer fachlichen Empfehlung auf einer Außenaufstellung, kann diese nur ausgeführt werden, soweit sie weiterhin sicher möglich ist. Hinweise auf eine mögliche verkürzte Haltbarkeit oder optische Beeinträchtigung sind dabei zu beachten.
§ 14 Produkteigenschaften, Haltbarkeit und Umwelteinflüsse
- Ballons sind empfindliche Produkte, deren Haltbarkeit, Schwebeverhalten und Optik insbesondere durch Material und Art der Befüllung, Temperatur, direkte Sonneneinstrahlung und UV-Strahlung, Wind, Regen und dauerhafte Feuchtigkeit, mechanische Einwirkungen sowie sonstige Umgebungsbedingungen beeinflusst werden können.
- Angaben zu Flug-, Schwebe- oder Haltedauer sind Erfahrungs- bzw. Richtwerte und stellen keine Haltbarkeitsgarantie dar, sofern im konkreten Auftrag nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
- Entscheidend für die vertragsgemäße Beschaffenheit ist insbesondere, ob das Produkt während des vereinbarten oder nach dem erkennbaren Vertragszweck vorausgesetzten Einsatzzeitraums ordnungsgemäß verwendet werden kann.
- Verliert ein Ballon erst nach Erfüllung des vereinbarten Verwendungszwecks und nach einer seiner Art entsprechenden üblichen Nutzungsdauer an Schwebevermögen oder Optik, liegt allein darin nicht automatisch ein Sachmangel.
- Leichte herstellerbedingte Abweichungen insbesondere bei Farbe, Design, Form oder Maßen können auftreten, soweit die vereinbarte bzw. berechtigterweise zu erwartende Beschaffenheit dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
- Bei Folienballons können bei längerem oder starkem Regen bzw. dauerhafter Feuchtigkeit insbesondere Wasserflecken, Farbveränderungen oder Veränderungen der Farbschicht auftreten.
- Witterungs- oder nutzungsbedingte Veränderungen nach ordnungsgemäßer Übergabe stellen nicht allein deshalb einen Mangel dar. Die gesetzlichen Mängelrechte bleiben unberührt.
§ 15 Mängel und Reklamationen
- Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
- Bei der Beurteilung eines Mangels können insbesondere der vereinbarte Verwendungszweck, der vorgesehene Einsatzzeitpunkt, die kommunizierte bzw. üblicherweise zu erwartende Haltbarkeit, die tatsächliche Ursache einer Beeinträchtigung und der jeweilige Verantwortungsbereich maßgeblich sein.
- Ist vereinbart oder für Ballon Taxi erkennbar, dass Ballons zu einem bestimmten Zeitpunkt für einen Programmpunkt oder eine Veranstaltung benötigt werden, müssen sie zu diesem Zeitpunkt die vereinbarte bzw. üblicherweise zu erwartende Funktion erfüllen.
- Bei einem berechtigten Mangel erfolgt die Nacherfüllung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Je nach Art des Mangels kann diese insbesondere durch Nachbesserung, Reparatur, Ersatz eines beschädigten Ballons oder Austausch eines betroffenen Dekorationsteils erfolgen.
- Kann eine rechtzeitige Nacherfüllung den vereinbarten Zweck nicht mehr erfüllen oder liegen andere gesetzliche Voraussetzungen vor, bleiben die weitergehenden gesetzlichen Rechte des Kunden unberührt.
- Kunden werden gebeten, erkennbare Probleme möglichst zeitnah telefonisch oder auf einem anderen geeigneten Kommunikationsweg mitzuteilen, damit eine schnelle Prüfung und gegebenenfalls Abhilfe ermöglicht werden kann.
- Soweit zumutbar, sollte beschädigte Ware bis zur Prüfung aufbewahrt und der Zustand gegebenenfalls durch Foto oder Video dokumentiert werden.
- Die gesetzlichen Mängelrechte eines Verbrauchers werden nicht davon abhängig gemacht, dass eine telefonische Meldung, ein Foto, ein Video oder die Aufbewahrung der Ware erfolgt.
- Schäden, die nach ordnungsgemäßer Übergabe durch unsachgemäße Behandlung, mechanische Beschädigung oder andere Umstände aus dem Verantwortungsbereich des Kunden oder Dritter verursacht werden, stellen keinen von Ballon Taxi zu vertretenden Mangel dar.
§ 16 Abbau von Dekorationen
- Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist der Abbau bzw. die Entfernung einer Ballondekoration nach der Veranstaltung Sache des Kunden.
- Ein vollständiger Abbau durch Ballon Taxi kann als zusätzliche Leistung vereinbart werden.
- Für einen vereinbarten vollständigen Abbau können zusätzliche Fahrtkosten sowie Arbeitskosten entstehen.
- Der derzeitige Verrechnungssatz für zusätzliche Arbeitsleistungen beträgt gegenüber Verbrauchern 101,15 € einschließlich 19 % Umsatzsteuer je angefangener Stunde bzw. gegenüber Unternehmern 85,00 € netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer je angefangener Stunde.
- Die konkreten Kosten werden dem Kunden vor Beauftragung des zusätzlichen Abbaus mitgeteilt.
§ 17 Unterkonstruktionen, Gestänge und Rückholung
- Soweit für Dekorationen Stative, Gestänge, Ringe, Portale, Säulen- oder andere Unterkonstruktionen von Ballon Taxi verwendet werden, bleiben diese Eigentum von Ballon Taxi, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
- Die auf den Konstruktionen angebrachten Ballons und sonstigen verkauften Dekorationselemente gehen entsprechend der getroffenen Vereinbarung in das Eigentum des Kunden über.
- Eigene Unterkonstruktionen werden grundsätzlich nach Abstimmung wieder von Ballon Taxi abgeholt.
- Die reine Rückholung eigener Konstruktionen ist grundsätzlich im vereinbarten Auftrag enthalten, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde.
- Voraussetzung für die reine Rückholung ist, dass der Kunde die zu seinem Eigentum gehörenden Ballons und Dekorationselemente zuvor von der Konstruktion entfernt hat.
- Muss Ballon Taxi zusätzlich Ballons oder Dekorationsteile entfernen, handelt es sich um eine zusätzliche Abbauleistung, die nach vorheriger Abstimmung berechnet werden kann.
- Bis zur Rückholung hat der Kunde die im Eigentum von Ballon Taxi stehenden Konstruktionen sorgfältig aufzubewahren, vor Verlust und Beschädigung zu schützen und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung zu entsorgen.
- Ballon Taxi organisiert die Rückholung innerhalb eines angemessenen Zeitraums. Der Kunde ist nicht verpflichtet, Konstruktionen auf unbestimmte Zeit aufzubewahren.
- Bei einem vom Kunden zu vertretenden Verlust oder einer von ihm zu vertretenden Beschädigung richten sich Ersatzansprüche nach den gesetzlichen Vorschriften und dem tatsächlich entstandenen Schaden.
- In geeigneten Fällen kann Ballon Taxi dem Kunden ausdrücklich gestatten, eine Konstruktion selbst zurückzugeben oder zu entsorgen.
§ 18 Abholung durch den Kunden
- Eine Abholung von Waren kann nach vorheriger Vereinbarung angeboten werden.
- Ob eine Abholung möglich ist, sowie Abholort und Abholzeit werden individuell mitgeteilt und vereinbart.
- Die Möglichkeit einer Abholung begründet keinen Anspruch auf eine unangemeldete oder jederzeitige Abholung.
§ 19 Heliumflaschen
- Für Mehrweg-, Leih- oder sonstige rückgabepflichtige Heliumflaschen gelten die für den jeweiligen Auftrag vereinbarten besonderen Zahlungs- und Rückgabebedingungen.
- Bleibt eine Heliumflasche Eigentum von Ballon Taxi oder wurde sie von Ballon Taxi selbst nur gemietet, geht die Flasche nicht in das Eigentum des Kunden über und muss nach Vereinbarung zurückgegeben bzw. zur Rückholung bereitgehalten werden.
- Für Mehrweg-, Leih- und sonstige rückgabepflichtige Heliumflaschen wird grundsätzlich kein Zahlungsziel eingeräumt. Der vereinbarte Betrag ist im Voraus oder spätestens bei Übergabe vollständig zu bezahlen.
- Einweg-Heliumflaschen werden dagegen verkauft und müssen nicht zurückgegeben werden.
- Welche Heliumprodukte am jeweiligen Standort angeboten werden, richtet sich nach dem jeweiligen standortbezogenen Angebot.
§ 20 Haftung
- Ballon Taxi haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet Ballon Taxi nur für den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.
- Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
- Gesetzlich zwingende Haftungstatbestände bleiben unberührt.
- Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und sonstige Erfüllungsgehilfen von Ballon Taxi.
§ 21 Widerrufsrecht für Verbraucher
- Verbrauchern kann bei einem im Anschluss an die persönliche Abstimmung im Fernabsatz geschlossenen Vertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.
- Die bloße Übermittlung einer unverbindlichen Anfrage über den Online-Shop stellt noch keinen Vertrag dar und muss daher nicht widerrufen werden.
- Für bestimmte Waren, die erst aufgrund individueller Kundenvorgaben hergestellt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind, kann das gesetzliche Widerrufsrecht ausgeschlossen sein.
- Für Dienstleistungen und für den Beginn einer Dienstleistung während einer laufenden Widerrufsfrist gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
- Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung.
- Freiwillige Storno-, Änderungs- und Kulanzregelungen von Ballon Taxi sind vom gesetzlichen Widerrufsrecht zu unterscheiden.
§ 22 Schlussbestimmungen
- Für Verträge mit Ballon Taxi gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, soweit dadurch zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht eingeschränkt werden.
- Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen über zulässige Gerichtsstandsvereinbarungen.
- Individuelle Vereinbarungen zwischen Ballon Taxi und dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt hiervon unberührt.
